Vermeiden des Bauens in Gefahrenzonen: Anpassung/Neubegrenzung/Verschiebung von Gebäudebereichen
Unbebaute bereits als Baugrundstück gewidmete Flächen, werden entsprechende der Gefährdung hinsichtlich der Widmung angepasst; gegebenenfalls Ausweisung eines Neuplanungsgebietes für die Phase der Überarbeitung des Flächenwidmungsplans/ Bebauungsplans durch die Gemeinde.