Vermeiden des Bauens in Gefahrenzonen: Versagen der Baubewilligung
Für bereits gewidmete Baugrundstücke, die noch keine Bebauung aufweisen, wird die Bauplatzeignung versagt bzw. die Baubewilligung nicht erteilt.
Für bereits gewidmete Baugrundstücke, die noch keine Bebauung aufweisen, wird die Bauplatzeignung versagt bzw. die Baubewilligung nicht erteilt.