Förderung und Durchsetzung von Maßnahmen zum Objektschutz.
Potentiell Betroffene – insbesondere Grundstückseigentümer – müssen persönlich vorsorgen. Die Einrichtung und Aufrechterhaltung privater Schutzeinrichtungen ist jedoch eine Herausforderung und erfolgt oft nicht regelmäßig. Die Behörden sollten geeignete Maßnahmen zum Schutz des Eigentums zumindest durch die Bereitstellung von Informationen auf Internetseiten und durch schriftliches Material fördern und vorschreiben.