Diese Maßnahme wird in der Regel in Form von Sperrwerken durchgeführt, die senkrecht zur Fließrichtung des Wasserlaufs gebaut werden. Ziel der Maßnahme ist es, die Erosions- und Ablagerungsprozesse in Wildbächen durch den Rückhalt von Wasser und erodiertem Material, z.B. bei gefährdeten Siedlungsgebieten, zu verändern. Die Wirkung wird verstärkt, wenn die Maßnahme zusammen mit anderen Maßnahmen im Einzugsgebiet durchgeführt wird. Das für die Stauwerke verwendete Material hängt von den natürlichen Gegebenheiten des betreffenden Gebietes und von wasserbaulichen Berechnungen ab. Eine Genehmigung der Wasserwirtschaftsbehörde und der Naturschutzbehörde kann erforderlich sein.