Erhöhte Lichtschächte und Kellereingänge
Relevante Gebäudeöffnungen werden gegen den Eintritt von Wasser mittels Errichtung von Stufenpodesten oder hochgezogenen Lichtschächte gesichert. Der Rand von Lichtschächten an Gebäuden sollte je nach Lage des Geländes und des Risikos 15 bis 30 cm über dem Bodenniveau angebracht werden. Für Kellereingänge wird eine zusätzliche Überdachung empfohlen.